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Was heißt im preis24.de DSL-Vergleich „Kein Telekom-Anschluss benötigt“?
Die Kabelnetzbetreiber in Deutschland (z.B. Kabel Deutschland, Unitymedia oder telecolumbus) nutzen ihr eigenes Breitbandkabel, so dass kein Telekom-Anschluss erforderlich ist, um die Tarife dieser Anbieter zu nutzen. Wenn Sie Ihren Internet- (und Telefon-) Vertrag bei einem Kabelnetzbetreiber abschließen, müssen Sie keine Grundgebühr an die Telekom bezahlen.
Die Kabelnetzbetreiber bieten Fernseh-Anschlüsse, Internet-Anschlüsse und analoge Telefon-Anschlüsse über das Breitbandkabel, d.h. das eigene Kabel-Breitbandnetz an. Mit dem vollwertigen Telefonanschluss telefonieren Sie über das Kabelnetz von den Betreibern. Daher benötigen Sie zukünftig auch keinen Telekom-Anschluss mehr.
Breitbandkabel von den Kabelnetzbetreibern ermöglichen über die Erweiterung um einen Rückkanal auch die Dienste Telefon und Internet. Hierbei sind erheblich größere Bandbreiten als bei DSL oder ADSL möglich. So können Sie über Kabel Deutschland auch ohne einen Telekom-Anschluss Internet und Telefon nutzen. Hierbei entstehen für den Endkunden neben der monatlichen Grundgebühr an den Kabelnetzbetreiber keine zusätzlichen Kosten für einen Telefon-Anschluss für die Deutsche Telekom.
Voraussetzung für die Nutzung der Tarife Internet und Telefon-Flatrate von den Kabelnetzbetreibern ist eine Anbindung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses an das Netz vom jeweiligen Betreiber. Die Anschlussgebühr wird bei Mietwohnungen häufig bereits in den Mietnebenkosten verrechnet. Es ist jedoch nicht erforderlich, das Sie für die Nutzung der Internet- und Telefon-Flatrate vom Betreiber zwangsläufig auch Fernsehen vom selben Kabelnetzbetreiber beziehen.