Haftpflichtversicherung
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5 Tipps zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung
Was leistet eine Haftpflichtversicherung?
Laut §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss jeder, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“ dem anderen den entstandenen Schaden ersetzen. Die Haftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, die nicht fehlen sollte. Sie schützt sie vor den finanziellen Risiken, die Ihnen durch Unvorsichtigkeit, Pech oder Fehlverhalten gegenüber einem anderen entstehen.
Welche Schäden sind durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Die private Haftpflichtversicherung begleicht Dritten gegenüber verursachte Schäden. Grundsätzlich ist Ihre gesetzliche Haftpflicht in der Höhe unbeschränkt. Die meisten Schäden liegen unter 1 Mio. Euro und in den seltensten Fällen über 2 Mio. Euro. Sie sollten in jedem Falle bei dem Abschluss einer Versicherung auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten, da die Versicherungsgesellschaft Schäden nur bis zur Deckungssumme ersetzt.
Welche Zusatzrisiken sind sinnvoll abzuschließen?
Als sinnvoll erweist sich in vielen Fällen die Forderungsausfall-Versicherung. Diese Ergänzung tritt ein, wenn dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstanden ist, die schädigende Person aber die Schadenssumme nicht leisten kann, bzw. keine Haftpflichtversicherung hat.
Welche Besonderheiten gibt es für Familien mit Kindern?
Für Familien mit Kindern ist eine Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen. Wenn Kinder einen Schaden verursachen, haften die Eltern unbeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen. Zu beachten ist, dass Kinder in einem Alter bis zu 7 Jahren im privatem Bereich (und bis zu einem Alter von 10 Jahren im öffentlichen Verkehrsbereich) als nicht schuldfähig gelten und somit kein Schadensanspruch gegenüber den Eltern entstehen kann.
Welche Personen umfasst eine Haftpflichtversicherung für Familien?
Eine Haftpflichtversicherung gilt für die ganze Familie. Dazu gehören auch volljährige Kinder, sofern sie unverheiratet sind und sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft genießen den Schutz der Haftpflichtversicherung, wenn Ihre Namen im Versicherungsvertrag explizit mit aufgenommen sind.
* Erläuterung zu den Beispielrechnungen
Zur besseren Vergleichbarkeit wurden alle Beispielrechnungen für einen Angestellten im nicht-öffentlichen Dienst durchgeführt. Keine Selbstbeteiligung, Vertragslaufzeit: 1 Jahr, Zahlweise jährlich, Deckungssummen: 3.000.000€ Personenschäden und 300.000€ Sachschäden. Alle genannten Kriterien mussten mindestens erfüllt sein. Sofern eine Versicherungsleistung nicht exakt erfüllt werden konnten, wurde die nächst höhere Stufe verwendet (Stand: 20.08.2010).


