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5 Tipps zum Abschluss einer Hausratversicherung
Was leistet eine Hausratversicherung?
Durch eine Hausratversicherung schützen Sie die Gegenstände und Wertsachen gegen Risiken ab. Sollte in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ein Feuer ausbrechen oder durch einen Rohrbruch ein Wasserschaden entstehen kann für Sie ein sehr hoher Schaden entstehen. In besonders gravierenden Fällen kann der entstandene wirtschaftliche Schaden so hoch sein, dass die Kosten für Reparaturen und Ersatzanschaffungen nicht geleistet werden können. Eine Hausratversicherung schützt Sie vor den wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Schäden ab. In einem Versicherungsfall kommt Ihre Versicherung für die entstandenen Schäden auf, indem die Kosten für Reparaturen oder Wiederbeschaffungen zum Neuwert erstattet werden.
Welche Schäden sind durch eine Hausratversicherung abgedeckt?
Bevor Sie eine Hausratversicherung abschließen sollten Sie sich in jedem Fall die Versicherungsbedingungen genau durchlesen. In manchen Fällen gibt es spezielle Risiken für die sich ein Versicherungsschutz lohnt. In der Regel sind durch Ihre Hausratversicherung die folgenden Schadensursachen abgedeckt: Feuer, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Diebstahl. Folgende Schadensursachen sind in den meisten Fällen nur durch eine ausdrückliche, zusätzliche Versicherung abgedeckt, die natürlich auch den Versicherungsbeitrag erhöhen: Glasbruch, Fahrraddiebstahl, überspannungsschäden und Elementarschäden (z.B. überflutung, Erdrutsch, Lawinen)
Welche Gegenstände sind versichert?
Der Schutz einer Hausratversicherung erstreckt sich auf alle Einrichtungsgegenstände, die zum Hausstand gehören. Dazu zählen Möbel, Gardinen und Teppiche. Des Weiteren umfasst der Schutz auch das Interieur Ihres Hausstands wie zum Beispiel Ihre Einbauküche oder Einbauschränke. Eine Hausratversicherung sichert auch Gebrauchsgegenstände ab. Darunter sind privat genutzte Gegenstände des alltäglichen Lebens zu verstehen, wie Kleidung, Geschirr, Besteck, Werkzeuge oder Waschmaschinen. Zu beachten ist, dass Wertsachen nur in einem bestimmten Umfang von dem Versicherungsschutz abgedeckt sind. Hierzu zählen Bargeld, Urkunden und Schmuck.
Welche Orte sind durch eine Hausratversicherung versichert?
In dem Versicherungsschein Ihrer Hausratversicherung wird ein Wohnobjekt vermerkt, welches als Versicherungsort gilt. Das versicherte Haus, bzw. die versicherte Wohnung muss dauerhaft bewohnt sein und ein Hart- oder Massivdach aufweisen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Nebengebäude, Balkon, Terrasse, Keller und privat genutzte Garagen, die zu der Wohnimmobilie gehören. Es ist nicht immer Voraussetzung, dass sich die Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe Ihres Wohnobjekts befinden. So zahlt Ihre Hausratversicherung auch, wenn Gegenstände aus Ihrem Hotelzimmer entwendet werden. Die genauen Bedingungen können Sie in den sogenannten Außenversicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung nachlesen.
Was muss ich bei einem Wohnungswechsel beachten?
Wenn Sie einen Wohnungswechsel planen, sind Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, Ihre Hausratversicherung darüber zu informieren. Bei einem Umzug ist der Hausrat an beiden Versicherungsorten (alte und neue Wohnung) in der Regel für eine übergangszeit von 2 Monaten versichert. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Versicherungsschutz nur für das neue Wohnobjekt. Zu beachten ist ebenfalls, dass sich selbst bei unveränderter Größe der Wohnung der Beitrag ändern kann, da bei der Beitragsberechnung unterschiedliche Tarifzonen zu Grunde gelegt werden.
* Erläuterung zu den Beispielrechnungen
Zur Vergleichbarkeit wurden alle Beispielrechnungen für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Düsseldorf durchgeführt. Keine Selbstbeteiligung, Vertragslaufzeit:1 Jahr, Zahlweise jährlich, Wertsachen mit mindestens 20% versichert, keine Absicherung von Elementarschäden, Deckungssummen: 30.000€ Single Haushalt (60qm), 45.000€ Paar Haushalt (90qm), 60.000€ Familien Haushalt (120qm). Alle genannten Kriterien mussten mindestens erfüllt sein. Sofern eine Versicherungsleistung im konkreten Fall nicht exakt erfüllt werden konnte, wurde die nächst höhere Stufe verwendet (Stand: 20.08.2010).


